Leistungen

Wer kann behandelt werden?
Es können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom Säuglingsalter bis zum 21. Lebensjahr behandelt werden. 
Gründe für eine Therapie können ganz unterschiedlichen Herausforderungen sein, wie schwierige Lebensphasen, Traumata, emotionale Krisen sowie Verhaltensweisen, die im Alltag oder in der Entwicklung Schwierigkeiten bereiten. Gemeinsam schauen wir, was gerade gebraucht wird, und finden passende Wege.
 

Kostenübernahme
In der Praxis Löwenzahn werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene behandelt, unabhängig davon, ob sie privat versichert sind, Beihilfe erhalten oder die Kosten selbst tragen. Gesetzlich Versicherte können nur über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden.

Gesetzlich Versicherte / Kostenerstattungsverfahren

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig eine passende Behandlung innerhalb von ca. drei Monaten bereitstellen konnte oder die Umstände (z.B. Fahrtzeit, Geschlecht oder persönlicher Eindruck der Therapeutin) nicht zumutbar waren. Um eine Kostenübernahme zu beantragen, muss dies nachgewiesen werden. Ich unterstütze gerne beim Ausfüllen der notwendigen Formulare bis hin zu Tipps zum Prozedere. Weitere hilfreiche Informationen sind hier zu finden: 


https://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/meldungen/2017/BPtK_Patienteninfo_Kostenerstattung.pdf 
oder 
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Privat Versicherte / Beihilfe

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht immer gleich und sollten daher am besten vor Beginn der Therapie geklärt werden. Viele Versicherungen übernehmen zunächst sogenannte "Probetermine" (probatorische Sitzungen) und die Kosten für eine Kurzzeitherapie 24 Termine á 50min ohne einen Antrag. Sollten noch mehr Sitzungen nötig sein, unterstütze ich dabei einen Antrag zu stellen. 

Selbstzahler

Wer die Kosten selbst übernimmt, richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 
 

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